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Ingenieurbüro Andresen
Uthlandstr. 36
25813 Husum
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Fon: +49 (0) 48 41 - 72 06 72
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Ingenieurbüro
Andresen
Nach Abschluss des Studiums 1996 beschäftigte ich mich mit dem Thema erneuerbare Energie und hier insbesondere mit Windenergie und war mit für den Bereich Entwicklung (Programmierung, technische Entwicklung) von Windenergieanlagen in einer aufstrebenden Firma verantwortlich.
Nach weiterer Erfahrung im Bereich Windenergie habe ich darauf aufgebaut und mich entschlossen, das heute bestehende Ingenieurbüro zu gründen.
Das Ingenieurbüro besteht jetzt seit Anfang 1999.
Ich bin stimmberechtigtes Mitglied und im BWE Sachverständigenbeirat und von der IHK Flensburg als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Windkraftanlagen anerkannt.
Seit dieser Zeit haben wir mehr als 3000 Windenergieanlagen sämtlicher Hersteller deutschlandweit und auch im Ausland geprüft!
Wenn Sie Ihre Windenergieanlage verkaufen wollen, sprechen Sie uns an. Wir sind an bestehenden Windparks/Anlagen oder Flächen interessiert.
Nach der Inbetriebnahme vor dem Gefahrenübergang, d.h. wenn die Windenergieanlage dem Betreiber übergeben wird, wird von uns eine Überprüfung der Dokumentation wie z.B. der Baugenehmigung usw. und der gesamten Windenergieanlage vorgenommen.
Dieses erfolgt zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Lieferung.
Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird eine Überprüfung der gesamten Windenergieanlage im Umfang einer wiederkehrenden Prüfung durchgeführt.
Weiter ist hier empfehlenswert eine Schwingungsanalyse des Triebstrandes (Hauptlager, Getriebe und Generator) und/oder eine Videoendoskopie des Getriebes durchzuführen.
In bestimmten Zeitabständen, die üblicherweise zwei bzw. vier Jahre bei einem Sevicevertrag mit einer autorisierten Fachfirma oder Hersteller betragen, müssen wiederkehrende Prüfungen der Windenergieanlagen erfolgen.
Diese wiederkehrenden Prüfungen werden in den Baugenehmigungen bzw. in der Typenprüfung/Gutachtlichen Stellungnahmen gefordert.
Es werden vermehrt, z.B. von Versicherungen, zustandsorientierte Prüfungen gefordert. Diese beinhalten eine wiederkehrende Prüfung (Maschine, Turm, Rotorblätter), die Blitzschutzmessung, die Schwingungsanalyse, die Videoendoskopie des Getriebes und die Prüfung sämtlicher Dokumentationen.
Die einzelnen Punkte und Intervalle sind in den Grundsätzen für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von Windenergieanlagen festgelegt.
Bei der Schwingungsanalyse wird der Körperschall der verbauten Komponenten zur Diagnose verwendet.
Diese werden sechszehnkanalig aufgenommen und ausgewertet. Es wird ein Diagnosebericht mit Handlungsempfehlungen erstellt.
Die Videoendoskopie wird mit einem speziellen Gerät durchgeführt, das einen besonders kleinen Durchmesser der flexiblen Sonde von nur 3.9 mm hat.
Es werden dann Berichte mit einer Bilddokumentation und Handlungsempfehlungen erstellt.
Die Fett- und Ölanalysen werden in einem speziellen Labor nach DIN EN ISO 9001 vorgenommen.
Das Labor erstellt einen detaillierten Bericht und nennt Handlungsempfehlungen.
Die Rotorblätter werden auf eventuelle Delaminationen abgeklopft und visuell auf Rissbildung, Beschädigungen, Verformung, fehlende oder beschädigte aerodynamische Anbauten usw. kontrolliert.
Bei der Blitzschutzmessung wird der Durchgangswiderstand von der Blattspitze/Rezeptor bis zum Turmfuß gemessen.
Weiter wird überprüft, ob alle Komponenten des Blitzschutzsystems angeschlossen sind.
Sie haben eine Frage? Wir sind für Sie da. Senden Sie uns eine Nachricht, und wir melden uns bei Ihnen.
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